IBKF Sitzung 2025

IBKF Sitzung 2025

Als oberstes Gremium der Bodenseefischerei tagte die IBKF dieses Jahr am 25.-26. Juni in Lindau. 

Von Seiten der Angelfischerei war auch dieses Jahr der IABS Präsident M. Stenzel als Vertreter vor Ort. 

Während einige bekannte Themenkomplexe behandelt wurden, waren insbesondere die Themen erweiterte Seeforellenschonung und Auflösung des internationalen Bodenseefischereiverbandes (IBF) für die Angelfischerei von zentraler Bedeutung.  

Thema Seeforellenschonung – Mindestmass neu 60 cm: 

Die Seeforelle des Bodensees ist eine gefährdete Fischart, für welche seit mehreren Jahren ressourcenintensive Anstrengungen von den Anrainerländern unternommen werden, um diese Art zu fördern und den Bestand zu stützen. So werden unter Anderem Aufstiegshilfen in den (zu) stark verbauten Flüssen geschaffen und jedes Jahr tausende Eier der Wildtiere in den Brutanstalten der Länder künstlich erbrütet und ausgesetzt. Neu wird ab dem 1.1.2026 – gemäss getroffenen IBKF Beschluss aus 2025 – ein verbindliches Mindestmass von 60cm für die Seeforelle eingeführt.  

Der Hintergrund dazu basiert auf folgendem: 

2016 hat die Arbeitsgruppe Wanderfische (AG Wanderfische) der IBKF eine umfassende fischbiologische Untersuchung vorgenommen in der rund 400 Bodensee Seeforellen in Längen zwischen 22 cm und 95 cm analysiert wurden. Die untersuchten Seeforellen stammten aus Netzen der Berufsfischer. 

Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Studie waren: 

  1.  Bei einem Schonmass von 50 cm wird nur zu rund 2/3 gewährleistet, dass eine Seeforelle mindestens einmal im Leben ablaichen kann, wohingegen bei 60cm dies zu fast 100% gewährleistet ist 
  1. Rund 70% der von Anglern gefangen Seeforellen waren zwischen 50 und 60 cm (Update 2024er Fangzahlen aus der Schweiz: ca 50% der Fänge lagen zwischen 50-60cm) 
  1. Mehr als 80% der untersuchten Individuen wurden von den Berufsfischern als Beifang in den engmaschigen Schwebnetzen gefangen, welche für die Felchenfischerei bestimmt sind 
  1. Ein erheblicher Teil der mit den Netzen gefangen Seeforellen war unter 50 cm 
  1. Die Angelfischerei entnahm schätzungsweise ca 10% der nicht geschlechtsreifen Tiere (i.e. unter 60cm) im Verhältnis zur Gesamtentnahme an Tieren unter 60cm (basierend auf dem Schonmass 50cm für die Angelfischerei und aktiver Felchenfischerei mittels Schwebnetzen der Berufsfischer um 2016) 

Gemäss geltender Nachhaltigkeitspraxis, welche besagt, dass ein Individuum mindestens einmal im Leben ablaichen soll, ist die logische Konsequenz (bezugnehmend auf Erkenntnis 1), dass das Schonmass bei 60 cm angesetzt werden muss.  

Dies trifft die Angelfischer stark und so werden sie ab 1.1.2026 einen weiteren, erheblichen Beitrag zur Förderung der Seeforelle leisten durch die Einhaltung des neuen Schonmasses. Konkret ist zu erwarten, dass rund 50-70% der Seeforellenentnahme wegfällt, da diese Tiere schonend zurückgesetzt werden da sie sich im Längenspektrum 50-60 cm befinden. 

Den Anglern ist es eine grosses Anliegen, dass sichergestellt wird, dass diese Massnahme auch gesamtheitlich zum Ziel führt. Die zurückgesetzten, untermassigen Seeforellen sollen in möglichst hoher Anzahl im See verbleiben, weiter wachsen und bei Erreichung der Geschlechtsreife entsprechend in die Bodenseezuflüsse aufsteigen zur Reproduktion. Final soll ein starker und robuster Gesamtbestand aufgebaut und erhalten werden. 

Dies bedeutet, die IBKF wird gefordert sein adäquate Massnahmen zu verabschieden die gewährleisten, dass die Seeforellenschonung effektiv, effizient und auch fair zwischen den Interessengruppen gestaltet ist.  

Die Erkenntnisse aus Punkt 3-5 legen zudem nahe, dass die mögliche Öffnung der Felchenfischerei ab 2027 einen grossen Hebel in der Thematik darstellt. 

Das hohe Gremium der IBKF zeigte sich vor diesen Einwänden der Angler verständnisvoll und zustimmend. Dies lässt hoffen, dass sinnvolle aber auch unbequeme Entscheide getroffen werden um die Seeforelle nachhaltig zu fördern und für alle zu erhalten. Denn eines ist Gewiss: die Seeforelle wächst auf über 60 cm und bildet eine starke Population, sofern man sie lässt. 

Thema Auflösung IBF: 

Der internationale Bodenseefischereiverband (kurz IBF) hat über etliche Jahrzehnte die Interessen der Fischer (Angler und Berufsfischer) gegenüber der IBKF vertreten und hatte dazu einen bewährten, fixen Sitz in den entsprechenden Besprechungen/Sitzungen. Dies ist in der IBKF Geschäftsordnung festgehalten. Aufgrund von Herausforderungen demographischer Natur steht der IBF vor der Auflösung zum Ende des Geschäftsjahres 2025, da der vorliegende Setup nicht mehr aufrecht gehalten werden kann. 

Die Angler und Berufsfischer fürchteten damit die Mitsprache, wie in der Geschäftsordnung festgehalten, formell zu verlieren. Deshalb bemühten sie sich im guten Dialog mit Vertretern der IBKF um eine entsprechende Anpassung auf die zeitgemässen Gegebenheiten. 

Konkret liegt folgender Vorschlag auf dem Tisch für die zeitnahe Umsetzung: 

Der „Mittelbau“ IBF wird künftig durch die einzelnen „Dachverbände“ internationaler Arbeitskreis der Bodensee Sportfischer (IABS) und Arbeitskreis der Bodensee Berufsfischer (ABB) 

ersetzt. IABS und ABB können künftig direkt Anträge an die IBKF stellen da der IBF als Zwischengremium wegfällt. 

Konkret werden die IABS und ABB selbst je einen Sprecher bestimmen, welcher primär gegenüber der IBKF auftritt um eine effiziente Organisation zu gewährleisten. Des Weiteren wird es 

die Möglichkeit geben, dass pro Vertragsstaat der Bregenzer Übereinkunft (BW, BY, AT, CH, FL) je ein Vertreter der Angelfischer und Berufsfischer den „Sprecher“ begleiten kann. Dies soll 

Fairness gewährleisten, sodass alle relevanten Vertreter der Interessengruppen international und diversifiziert Beiträge leisten können und gehört werden. 

Idealerweise wird danach gestrebt, dass der Austausch zwischen Angelfischer und Berufsfischer weiter bestehen bleibt und Anträge vor Einreichung bei der IBKF untereinander vordiskutiert werden um einen effizienten Ablauf der IBKF Sitzung zu unterstützen. 

Die IBKF hat zugesichert die vorgenannte Anpassung der Geschäftsordnung, nach formeller Auflösung des IBF am 12.12.2025, via Zirkularbeschluss in nützlicher Frist vorzunehmen, sodass dieser „neue“ Setup ab 2026 angewendet werden kann. 

Weiter Informationen zur IBKF Sitzung 2025 können dem detaillieren Protokoll zur IBKF Sitzung entnommen werden. 

Die Tagung wurde abgerundet mit einer interessanten Stadtführung über die Lindauer Insel, welche bei einem reichhaltigen Buffet mit Spezialitäten vom Bodenseefisch im Pulverturm endete. 

Neben der hervorragenden Kulinarik war der Abend ebenfalls eine gute Gelegenheit für interessante Gespräche zwischen den Teilnehmenden. Die Einbeziehung und der Austausch mit einer der grössten Interessengruppen rund um die Bodenseefischerei – den Anglern – ist ein wichtiges Element in der langfristig erfolgreichen Gestaltung der Fischerei und soll daher unbedingt verstärkt werden.